Der TV-L ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, ausgenommen Hessen und Berlin. Er wurde nach zähem Ringen und unter Ausscheren der beiden Länder Berlin und Hessen im Mai 2006 zwischen Ver.di, Beamtenbund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vereinbart.
Wie der TVÖD besteht er aus einem Allgemeinen Teil und Besonderen Teilen (Sonderregelungen), die für bestimmte Bereiche gelten.
Volltext des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) als PDF
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
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